| Der
erste Weg führt zu Ihrem Hausarzt, dieser stellt
ein Attest für Sie
und Ihre Kinder aus. Für jedes Kind muss ein
eigenes Attest ausgestellt werden, in dem die
Notwendigkeit einer Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme
nach § 24 SGB V oder einer Rehamaßnahme nach §
41 SGB V feststellt wird. Das Attest enthält die
für Mutter-Kind-Maßnahmen typischen Indikationen
in Stichworten. Die Hauptindikationen bilden die
unter dem „Syndrom mütterlicher Erschöpfung“
zusammengefassten Kontextfaktoren.
Kontextfaktoren, die für die Begründung einer
Mutter/Vater-Kind-Vorsorge- oder Rehamaßnahme maßgeblich
sein können:
- allein erziehend, nicht in
Lebensgemeinschaft lebend
- kinderreich
- mangelnde Unterstützung und
Anerkennung
- nicht gleichberechtigte
Stellung der Frau/des Mannes in der Familie
- Partner-/Eheprobleme
- Erziehungsschwierigkeiten,
mangelnde Erziehungskompetenz
- gesundheitliche Probleme des
Kindes, die zu einer Gesundheitsgefährdung
der Mutter/des Vaters führen können (Einheit
Mutter/Vater-Kind)
- Verantwortung für die
Pflege von Familienangehörigen
- Schwierigkeiten bei der
Problembewältigung, insbesondere denen des
Alltags
- ständiger Zeitdruck
- finanzielle Sorgen
- eigene Arbeitslosigkeit
- soziale Isolation
- beengte Wohnverhältnisse
Häufige Indikationen bei Kindern sind:
- Asthma bronchiale
- Infektanfälligkeit
- Neurodermitis
- diverse Allergien
- Verhaltensauffälligkeiten
- Adipositas
Die klassischen Risikofaktoren wie übermäßiger
Alkohol-, Nikotin- und Medikamentenkonsum,
Bewegungsmangel sowie Adipositas fördern die
Problematik und sind deshalb ebenfalls zu berücksichtigen.
Mit diesem Attest wenden Sie sich an Ihre
Krankenkasse. Der weitere Ablauf ist von Kasse zu
Kasse unterschiedlich. In jedem Fall muss ein
Kurantrag ausgefüllt werden. |