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Ihre Krankenkasse ist der erste Ansprechpartner für eine stationäre Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme für Rehabilitation oder Vorsorge. Vater/Mutter-Kind-Kuren sollen den Gesundheitszustand stabilisieren und stärken, wenn dieser als gefährdet bzw. geschwächt eingeschätzt wird. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) von 2007 sind Mutter-/Vater-Kind-Kuren als Pflichtleistung der Krankenkassen festgeschrieben. Jede/r Frau/Mann mit Familienverantwortung hat grundsätzlich Anspruch auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur, wenn diese medizinisch begründet ist. Bei Ablehnung Ihres Antrages auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur legen Sie Widerspruch ein. Bitten Sie Ihre Krankenkasse um eine schriftliche Begründung. Gern beraten und informieren wir Sie zu Ihren Rechten.
Ihr Hausarzt stellt ein Attest für Sie und Ihre Kinder aus. Damit wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und füllen einen Kurantrag aus. Der Selbstauskunftsbogen ist neben dem Kurantrag das wichtigste Antragsdokument, den Sie mit der persönlichen Stellungnahme kommentieren ...mehr.
Wir wollen Ihnen den Aufenthalt in unserer Kurklinik so angenehm wie möglich machen. Dafür steht für uns an erster Stelle die Kommunikation. Bitte suchen Sie das aktive Gespräch mit uns, fragen Sie uns vor, nach und während des Kuraufenthaltes. Nutzen Sie unsere Angebote ...mehr.
Ist noch ein Termin in Ihrer Wunschzeit frei? Schauen Sie in unserer Terminübersicht nach und rufen Sie uns gleich an ...mehr.
Ihr Ansprechpartner ist Joachim Baumgarn, Telefon (0 43 67) 71 81 51
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